Jeden Tag fällt eine Abwassermenge von rund 1.700 Kubikmetern an. Dieses Abwasser aus der Elbmarsch wird über insgesamt 84 km lange Schmutzwasserkanäle und 50 Km Druckrohrleitungen der Kläranlage zugeleitet. Das Regenwasser fließt über vorhandene Straßenkanäle in die Grabengewässer oder versickert überwiegend auf den eigenen Grundstücken.
Die öffentliche Abwasseranlage besteht aus dem samtgemeindeeigenen Kanalnetz und dem Abwasserwerk in Marschacht. Vier Mitarbeiter sorgen dafür, dass das Abwasser aus dem gesamten Gebiet der Samtgemeinde Elbmarsch gesammelt, gepumpt, transportiert und in hohem Grade gereinigt und sauber in die Elbe geleitet wird. So werden täglich auf der Kläranlage Elbmarsch rund 1.700 m³ Abwasser gereinigt.
Sofern auf einem Grundstück auf Dauer Wasser anfällt, ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen (Anschlusszwang). Ebenfalls besteht die Verpflichtung, das auf dem Grundstück anfallende Abwasser in die zentrale Abwasseranlage einzuleiten, soweit dies zulässig ist (Benutzungszwang).
Für den Antrag auf Anschluss und Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage (Entwässerungsantrag) ist ein Vordruck zu verwenden, der bei der Samtgemeinde Elbmarsch erhältlich ist. Die Samtgemeinde erteilt dann nach Prüfung eine Erlaubnis für den Anschluss und die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage. Besondere Regelungen gelten für Indirekteinleiter und Grundstücksabwasseranlagen (z.B. Fettabscheider).
Die entsprechenden Satzungen und Anträge finden Sie unter SERVICE als PDF-Dateien zum Download.
Für die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage durch das Einleiten von Schmutzwasser werden Gebühren nach der Abwasserabgabensatzung der Samtgemeinde Elbmarsch erhoben. Die entsprechende Satzung finden Sie unter SERVICE.
Aktuell erhebt die Samtgemeinde eine Abwassergebühr von 3,15 €/m³ Abwasser.
Für die durch die Schmutzwasserkanalisation erschlossenen Grundstücke erhebt die Samtgemeinde Elbmarsch einen Abwasserbeitrag. Dieser Beitrag dient zur Deckung der Kosten für die Erstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen Schmutzwasserkanalisation.
Der Abwasserbeitrag wird nach einem nutzungsbezogenen Flächenbeitrag berechnet. Nähere Einzelheiten sind in der Abwasserabgabensatzung geregelt. Die Berechnung des Abwasserbeitrages für jedes Grundstück kann bei der Samtgemeinde Elbmarsch abgefragt werden.
Die öffentliche Abwasseranlage besteht aus dem samtgemeindeeigenen Kanalnetz und dem Abwasserwerk in Marschacht. 4 Mitarbeiter sorgen dafür, dass das Abwasser aus dem gesamten Gebiet der Samtgemeinde Elbmarsch gesammelt, gepumpt, transportiert und in hohem Grade gereinigt und sauber in die Elbe geleitet wird. So werden täglich auf der Kläranlage Elbmarsch rund 1.700 m³ Abwasser gereinigt.
Um den einwandfreien Betrieb des Abwassernetzes zur gewährleisten, wird neben der Kanalsanierung auch eine fortlaufende Reinigung der Kanäle über ein Beauftragtes Unternehme mittels Kanalreinigungsfahrzeugen.
Die Kanalreinigung mittels Hochdruck kann auch Auswirkungen auf die private Entwässerungsanlagen der einzelnen Grundstücke haben. Informationen und Hinweise hierzu finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei.